Tipps und Infos für Tierhalter.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zu Ihrer Rechnung.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0251-3900730.

Montag – Donnerstag 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Gern können Sie uns Ihre Fragen und Wünsche auch per Fax unter der
Nummer 0251-390073-59 oder per Kontaktformular zusenden.

Häufig gestellte Fragen

  • Gibt es eine Gebührenordnung für Tierärzte?

    Ja. Den praktizierenden Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu. Die Tierärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet die jeweils gültige Gebührenordnung anzuwenden. In den Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten und ist daher gesondert zu berechnen. Auskunft zu der Gebührenordnung erteilt die jeweilige Tierärztekammer ihres Bundeslandes.

  • Kann eine Rechnung aus besonderen Gründen zurückgestellt werden?

    Wir können die Rechnung für 14 Tage zurückstellen. Für einen längeren Zeitraum setzen Sie sich mit Ihrem behandelnden Tierarzt in Verbindung. Dieser wird uns dann über seine Entscheidung informieren.
    Sie haben aus unterschiedlichen Gründen vergessen den Rechnungsbetrag zu bezahlen und zwischenzeitlich wurde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Um weitere Probleme und weitere unnötige Kosten zu vermeiden setzen Sie sich mit unserer Mahnabteilung in Verbindung per E-Mail oder per Telefon.

  • Die Originalrechnung liegt Ihnen nicht mehr vor bzw. benötigen Sie eine Zweitschrift?

    Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Rechnung zu. Einfach Ihre Anforderung unter Angabe der Rechnungsnummer unter dem Menüpunkt “Kontakt“ versenden.

  • Sie haben den Rechnungsbetrag versehentlich doppelt angewiesen?

    Unsere Buchhaltung bemerkt die Doppelzahlung automatisch. Der zuviel gezahlte Betrag wird auf Ihr Konto zurücküberwiesen bzw. Sie erhalten eine Nachricht ob der Betrag verrechnet werden soll.

  • Ihre Tierversicherung hat nicht den gesamten Rechnungsbetrag erstattet?

    Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice. Evtl. sind auf der Rechnung Positionen enthalten, die nicht mitversichert sind. Der Restbetrag ist dann von Ihnen noch zu bezahlen.

  • Kann eine Rechnung in Raten beglichen werden?

    Sofern Sie den Rechnungsbetrag aus besonderen Gründen nicht fristgerecht bezahlen können setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Teilzahlungsanfragen mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten werden in der Regel ohne großen Verwaltungsaufwand per Telefon oder E-Mail bearbeitet. Für längerfristige Vereinbarungen bitten wir um schriftliche Anfragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für den erhöhten Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr bzw. ein Stundungsentgelt erheben.

Damit Sie sich tiefenentspannt zurücklehnen können:
Ihre TVS Münster.

Ihre Fragen und Wünsche können Sie uns per Fax unter der Nummer 0251-39007359
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