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Abrechnungen der Maßnahmen der Tiergesundheit Bayern

Abrechnung von Impfverrichtungen gegen die Blauzungenkrankheit

In Abstimmung und auf Empfehlung der Bayrischen Landestierärztekammer und dem bpt Landesverband Bayern unterstützt die TVS Münster die Tierärzteschaft aus Bayern bei der einheitlichen Abrechnung von Leistungen für Maßnahmen zur Tiergesundheit und Prophylaxe in der Tierseuchenbekämpfung.

Die Bayrische Tierseuchenkasse (BTSK) übernimmt ab 01.01.2010 die Kosten für den Impfstoff. Fahrtkosten, Bestandsgebühr, Impfbescheinigung und Impfgebühr gehen zu Lasten der Tierhalter. Ab sofort können Sie uns die Abrechnung der Impfverrichtungen gegen die Blauzungenkrankheit übertragen.

Tierärzte, die bisher noch nicht Mitglied unserer Verrechnungsstelle sind, erhalten die Möglichkeit diese Abrechnungen in Form einer beitragsfreien, außerordentlichen Mitgliedschaft abzuwickeln.

Nach Durchführung der Impfmaßnahmen ist zunächst der Impfstoffverbrauch im offiziellen Vordruck der BTSK (BTSK-Nachweisliste) einzutragen und durch Unterschrift des Tierhalters zu bestätigen. Die ausgefüllten Nachweislisten sind bei der zuständigen Veterinärbehörde einzureichen. Danach erfolgt die Abrechnung der Impfverrichtungen.

  • Schritt 1:

    Sofern Sie noch nicht Mitglied unserer Verrechnungsstelle sind, können Sie die Impfverrichtungen gegen die Blauzungenkrankheit in Form einer Begründung einer beitragsfreien, außerordentlichen Mitgliedschaft über uns abwickeln. Dazu füllen Sie bitte die Beitrittserklärung mit Ihren Praxisdaten aus und senden diese an die TVS Münster.

  • Schritt 2:

    Für die Aufzeichnung der Impfverrichtungen haben wir Abrechnung-Formulare bereitgestellt. Siehe hierzu auch das Musterformular (Ausfüllmuster – BT-Impfung).
    Füllen Sie dazu nach der Impfung das Formular Forderungsliste BT aus. Bitte legen Sie den MwSt-Satz fest (7 % für Zuchtbetriebe – ansonsten 19 %). Sie können das PDF-Formular direkt auf Ihren PC laden (z. B. mit den von Ihren fest vorgegebenen Praxisdaten) und alle Eingaben in einer eigenen Datei speichern.
    Selbstverständlich können Sie die Abrechnungsformulare auch blanko ausdrucken und manuell ausfüllen.
    Alternativ können Sie uns eine Kopie der BTSK-Nachweisliste über den Impfstoffverbrauch zur Weiterberechnung zusenden. Bitte beachten Sie, dass wir dann die vollständige und leserliche Anschrift des Tierhalters benötigen (evtl. pro Tierhalter zwei Zeilen verwenden).

  • Schritt 3:

    Wir erfassen die eingesandten Aufzeichnungen oder Dateien und erstellen dazu die Rechnungen. Alle Leistungen werden mit dem von Ihnen jeweils festgelegten MwSt-Satz (7 % oder 19 %) berechnet.

  • Schritt 4:

    Die Tierärzte erhalten zu allen versandten Rechnungen eine gesonderte Rechnungsliste. Über Ihr persönliches TVS-Konto werden alle Geld- und Forderungsbewegungen übersichtlich verwaltet. Eingehende Gelder werden jeweils zum 15. und zum 30. der Monate an die angeschlossenen Tierarztpraxen weitergeleitet. Säumige Forderungen unterliegen dem effektiv organisierten und bewährten Mahnservice der TVS Münster (außergerichtlich und gerichtlich).

Gebühren für den Abrechnungsservice der BT-Impfverrichtungen im Freistaat Bayern:

Gebühren für den Abrechnungsservice und sonstige Dienstleistungen werden gemäß geltender Gebührenordnung abgerechnet.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zu den üblichen Geschäftszeiten selbstverständlich gerne zur Verfügung unter 0251-3900730.

Damit Sie sich tiefenentspannt zurücklehnen können:
Ihre TVS Münster.

Ihre Fragen und Wünsche können Sie uns per Fax unter der Nummer 0251-39007359
oder per Kontaktformular zusenden.

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